Liebe Kolleg*innen,
im Gesetz ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
In diesem Seminar erhalten Sie die nötigen Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und erlernen anhand praktischer Beispiele, wie ein BEM in der Praxis durchgeführt werden kann.
Anmeldeschluss: 24.03.2025
INHALT
Rechtliche Grundlagen aus dem Sozialgesetzbuch
Wer ist am BEM beteiligt? Wie funktioniert ein BEM?
Das BEM-Gespräch: was darf gefragt/besprochen werden?
Wenn alles nicht geholfen hat: rechtliche Grundlagen zur krankheitsbedingten Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Klüh Service Management GmbH
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40211 Düsseldorf
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